BAföG: Erste Antragshilfe
Stand: 01.04.2013
Der Antrag ist für Studiengänge in Schleswig-Holstein oder für Aufenthalte in Dänemark, Island oder Norwegen (auch Schüler/innen) beim
- Studentenwerk Schleswig-Holstein
Westring 385
24118 Kiel
schriftlich mit den entsprechenden Formblättern zu stellen. Unter www.das-neue-bafoeg.de können die Antragsformulare (BAföG-Formblätter) einzeln oder als kompletter Formularsatz heruntergeladen werden.
- 0800-223 63 41 oder
- 0800-BAFOEG1
- von Montags bis Freitags 8-20 Uhr
Ihre/n Sachbearbeiter/in erreichen Sie
von Montag bis Freitag von 9.00-12.00 Uhr
mit Ausnahme des Donnerstags (dann persönliche Sprechzeit).
Die jeweilige Telefonnummer finden Sie
auf den Anschreiben Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters.
insbesondere, wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben, erhalten Sie
Montag bis Freitag von 9.00-15.00 Uhr
unter der Telefonnummer 0431-8816-400.
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch ab Antragsmonat.
Es wird in der Regel für zwei Semester Ausbildungsförderung gewährt. Für die Anschlussförderung ist ein neuer sogenannter Weiterförderungs- oder Wiederholungsantrag zu stellen. Damit es zu keiner Zahlungsunterbrechung kommt, ist dieser 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes (BWZ) zu stellen.
Beispiel: BWZ: Oktober 2012 – September 2013, Antragstellung für die Zeit ab Oktober 2013 soll dann im Juli 2013 sein. Geht der Antrag später ein muss mit einer Zahlungsunterbrechung gerechnet werden.
Formblätter
Für den Antrag benötigen Sie folgende Formblätter (www.das-neue-bafoeg.de):
- Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung)
- Formblatt 3 (familiäre u. finanzielle Situation des Ehegatten und der Eltern d. Studierenden und dazu den Steuerbescheid mit dem Einkommen von vor zwei Jahren)
Folgende Formblätter nur zu bestimmten Zeitpunkten oder Situationen:
- Anlage 1 zu Formblatt 1 (Schulischer u. beruflicher Werdegang d. Studierenden; i. d. Regel nur bei Erstantrag)
- Anlage 2 zu Formblatt 1 (nur bei eigenen Kindern der Studierenden bis zum 10. Lebensjahr)
- Formblatt 4 (nur für Ausländer)
- Formblatt 5 (Vorlage erst zum 5. Fachsemester; vom Prüfungsamt)
- Formblatt 6 (nur, für die Zeit eines Studiums im Ausland)
- Formblatt 7 (nur, wenn das Einkommen des Ehegatten und / oder der Eltern des Studierenden in den Jahren des Bewilligungszeitraums (= meistens zwei Semester) erheblich geringer sein sollte, so kann ein Aktualisierungsantrag gesondert für jeden Elternteil gestellt werden). Nur dann ist das Formblatt 7 einzureichen!
- Formblatt 8 (Antrag auf Vorausleistung, nur wenn die/ein Eltern/teil nicht den im BAföG-Bescheid errechneten Betrag leisten/t. ACHTUNG: Unterhaltsklage gegen die/den Eltern/teil nicht ausgeschlossen, wenn noch ein Unterhaltsanspruch nach § 1610 BGB gegeben ist!
Außerdem benötigen wir:
- Eine Meldebescheinigung oder den Mietvertrag (bei eigener Wohnung, die nicht im Eigentum der Eltern oder eines Elternteiles steht; dabei kann es sich auch um ein Studentenwohnheim oder eine Wohngemeinschaft handeln)
- die Studienbescheinigung nach § 9 BAföG (jedes Semester) und
- einen Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung (wenn Sie selbst beitragspflichtig versichert sind)